Die GVO Versicherung erstattet in der Wohngebäudeversicherung Kosten für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen – etwa Rohre der Wasserversorgung oder von Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt; die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt und gilt nicht für ausschließlich gewerblich genutzte Rohre.
Der Versicherer leistet Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden, die außerhalb von Gebäuden eintreten. Betroffen sind:
- die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung
- die Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
Diese Rohre müssen auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sein, dienen aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gilt dieser Versicherungsschutz nicht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung sorgt dafür, dass auch Rohre außerhalb der Gebäude auf dem Grundstück abgesichert sind, selbst wenn sie nicht die versicherten Gebäude oder Anlagen versorgen. Erstattet werden Bruchschäden durch Frost oder aus anderen Ursachen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Reine Gewerberohre sind von diesem Schutz ausgenommen, und die Zahlung ist pro Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Rohre außerhalb der Gebäude sind hier abgesichert?
Abgesichert sind Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie Rohre von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei einem solchen Rohrbruch?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Sind gewerblich genutzte Rohre mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Welche Schadenursachen sind abgedeckt?
Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016