In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren mitversichert, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks liegen und versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer trägt dafür die Gefahr. Rohre, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, sind ausgenommen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren. Voraussetzung ist, dass diese Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigungen durch Frost oder Bruch an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren sind auch dann abgedeckt, wenn diese Rohre außerhalb des eigenen Grundstücks liegen. Wichtig ist, dass die Rohre versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen und dass der Versicherungsnehmer für die Gefahr an diesen Rohren einstehen muss. Rein gewerblich genutzte Rohre sind vom Schutz ausgenommen. Die Zahlung ist pro Versicherungsfall der Höhe nach begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind auch Rohre versichert, die außerhalb meines Grundstücks liegen?
Ja. Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Gilt der Schutz auch für rein gewerblich genutzte Rohre?
Nein. Für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, besteht dieser Versicherungsschutz nicht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem solchen Schaden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Welche Schadenursachen sind bei diesen Rohren abgedeckt?
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an den betreffenden Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016