Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung werden nach einem Versicherungsfall die notwendigen Transport- und Lagerkosten übernommen, wenn versicherte Sachen vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung des Gebäudes extern gelagert werden müssen – und zwar so lange, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, höchstens jedoch für zwölf Monate.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Transport- und Lagerkosten.
Voraussetzung ist, dass versicherte Sachen vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes extern gelagert werden müssen.
Die Kosten sind so lange versichert, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, längstens jedoch für 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Muss man nach einem Schaden versicherte Sachen aus dem Gebäude entfernen und woanders unterbringen, während das Gebäude wiederhergestellt wird, übernimmt der Versicherer die dafür notwendigen Transport- und Lagerkosten. Diese Leistung gilt so lange, bis die Sachen wieder im Gebäude gelagert werden können. Die maximale Dauer beträgt jedoch zwölf Monate.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei externer Lagerung nach einem Schaden abgedeckt?
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Transport- und Lagerkosten, wenn versicherte Sachen vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung extern gelagert werden müssen.
Wie lange werden die Lagerkosten übernommen?
Die Kosten sind so lange versichert, bis die Lagerung wieder im Gebäude möglich ist, längstens jedoch für 12 Monate.
Wann greift diese Leistung überhaupt?
Sie greift, wenn versicherte Sachen infolge eines Versicherungsfalles vom Versicherungsgrundstück entfernt und während der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes extern gelagert werden müssen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016