Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung werden übermäßige Kosten für Frischwasser oder Gas erstattet, wenn sie durch einen versicherten Leitungswasserschaden entstehen und das Versorgungsunternehmen sie in Rechnung stellt – bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Aufwendungen, die infolge eines Versicherungsfalles durch übermäßigen Frischwasser- oder Gasverlust entstehen. Voraussetzung ist, dass die Gefahr Leitungswasser versichert ist und dass die Kosten durch das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem versicherten Leitungswasserschaden, kann dabei zusätzlich mehr Frischwasser oder Gas verbraucht werden als üblich. Diesen übermäßigen Verlust, den das Versorgungsunternehmen berechnet, übernimmt der Versicherer. Die Erstattung ist dabei auf höchstens 1.000 Euro pro Versicherungsfall beschränkt.
Häufige Fragen
Werden Mehrkosten für Wasser oder Gas nach einem Rohrbruch übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die notwendigen Aufwendungen, die infolge eines Versicherungsfalles durch übermäßigen Frischwasser- oder Gasverlust entstehen, sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für den Wasser- und Gasverlust maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- € begrenzt.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die Gefahr Leitungswasser muss versichert sein und die Kosten müssen durch das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016