Wenn nach einem Versicherungsfall an einem Wohngebäude eine Gefahr entsteht, übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die Kosten für die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Versichert sind Maßnahmen, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist – dazu zählt auch das notwendige Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Als Erweiterung des Versicherungsschutzes sind die Kosten der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen versichert, die infolge eines Versicherungsfalles auftreten. Voraussetzung ist, dass eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht. Zu deren Beseitigung müssen Sie aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sein.
Zu diesen Verkehrssicherungsmaßnahmen gehören auch notwendige Maßnahmen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Versicherungsfall dazu, dass von Ihrem Gebäude oder Grundstück eine Gefahr ausgeht, übernimmt die Versicherung die Kosten für die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Das gilt, wenn Sie gesetzlich oder öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet sind, die Gefahr zu beseitigen. Auch das notwendige Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken ist mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen sind mitversichert?
Versichert sind die Kosten der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, die infolge eines Versicherungsfalles auftreten, sofern Sie aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Beseitigung der Gefahr verpflichtet sind.
Gilt der Schutz nur für Gefahren auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Der Schutz greift, wenn eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht.
Ist das Absperren von Straßen und Wegen abgedeckt?
Ja. Zu den versicherten Verkehrssicherungsmaßnahmen gehören auch notwendige Maßnahmen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016