Die GVO Versicherung übernimmt in der Wohngebäudeversicherung nach einem Versicherungsfall die Kosten für eine Wiederbepflanzung mit neuen Trieben bis zu 10.000 Euro, wenn Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen so stark beschädigt werden, dass keine natürliche Regeneration mehr zu erwarten ist. Zu berücksichtigen ist dabei eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Abweichend von der Standardregelung sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Wiederbepflanzungskosten bis zu 10.000,- € versichert. Erstattet wird die Wiederbepflanzung mit neuen Trieben.
Voraussetzung ist, dass Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen so beschädigt werden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Vereinbart gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- €.
Was bedeutet das konkret?
Werden bei einem Versicherungsfall Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen so stark beschädigt, dass sie sich nicht mehr von selbst erholen, übernimmt der Versicherer die Kosten für eine Neubepflanzung mit neuen Trieben. Dafür steht ein Betrag von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Von der Leistung wird eine Selbstbeteiligung von 500 Euro abgezogen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Wiederbepflanzungskosten übernommen?
Die notwendigen Wiederbepflanzungskosten sind bis zu 10.000,- € für die Wiederbepflanzung mit neuen Trieben versichert.
Wann besteht überhaupt Anspruch auf die Erstattung der Wiederbepflanzung?
Der Anspruch besteht, wenn Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen infolge eines Versicherungsfalles so beschädigt werden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Muss ich einen Eigenanteil tragen?
Ja, vereinbart gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- €.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016