Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Schäden an gärtnerischen Anlagen infolge eines versicherten Feuerschadens mitversichert, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt ist. Zu diesen Anlagen zählen Garten-, Park- und Grünanlagen; in Zweifelsfällen entscheidet das landschaftsgärtnerische Erscheinungsbild.
Schäden an gärtnerischen Anlagen sind mitversichert, wenn sie infolge eines versicherten Feuerschadens entstehen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Zu den typischen gärtnerisch geprägten Anlagen gehören Garten-, Park- und Grünanlagen.
Lässt sich eine Anlage nicht ohne weiteres als typisch gärtnerisch geprägte Anlage definieren, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild landschaftsgärtnerisch geprägt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Anlage vom Charakter her auch der Erholung, Entspannung, Beruhigung und Freizeitgestaltung der Menschen dient.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine gärtnerische Anlage durch ein versichertes Feuerereignis beschädigt, übernimmt die Versicherung den Schaden bis zu einer festgelegten Höchstsumme je Versicherungsfall. Als gärtnerische Anlagen gelten insbesondere Garten-, Park- und Grünanlagen. Ist die Einordnung unklar, wird anhand des äußeren Erscheinungsbilds und der Umgebung geprüft, ob es sich um eine landschaftsgärtnerisch geprägte Anlage handelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung für Schäden an gärtnerischen Anlagen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt.
Bei welchen Schadenursachen sind gärtnerische Anlagen versichert?
Mitversichert sind Schäden an gärtnerischen Anlagen infolge eines versicherten Feuerschadens.
Welche Anlagen gelten als typisch gärtnerisch geprägt?
Dazu gehören Garten-, Park- und Grünanlagen.
Wie wird entschieden, wenn eine Anlage nicht eindeutig gärtnerisch ist?
In diesem Fall wird im Einzelfall geprüft, ob die Anlage unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild landschaftsgärtnerisch geprägt ist. Das ist etwa der Fall, wenn sie auch der Erholung, Entspannung, Beruhigung und Freizeitgestaltung der Menschen dient.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016