Die GVO Versicherung ersetzt in der Wohngebäudeversicherung auch Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers am versicherten Gebäude entstehen. Damit sind auch Ereignisse durch unbemannte Fluggeräte vom Versicherungsschutz umfasst und werden vom Versicherer entschädigt.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Schäden durch den Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht ein unbemannter Flugkörper einen Schaden, weil er anprallt oder abstürzt, ist dies mitversichert. Der Versicherer zahlt in diesem Fall eine Entschädigung für den entstandenen Schaden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch abstürzende unbemannte Flugkörper mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers entstehen.
Welche Arten von Ereignissen mit unbemannten Flugkörpern sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch den Anprall sowie durch den Absturz eines unbemannten Flugkörpers.
Zahlt der Versicherer bei einem Schaden durch einen unbemannten Flugkörper?
Ja, der Versicherer leistet in diesem Fall Entschädigung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016