Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Schäden durch Verpuffung am versicherten Gebäude vom Versicherungsschutz umfasst und damit mitversichert.
Schäden durch Verpuffung sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es an Ihrem Gebäude zu einem Schaden durch eine Verpuffung, ist dieser vom Versicherungsschutz eingeschlossen. Solche Schäden gelten damit als mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Verpuffungsschäden bei dieser Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Ja, Schäden durch Verpuffung sind mitversichert.
Muss ich Verpuffung gesondert einschließen?
Nein, laut diesem Abschnitt sind Schäden durch Verpuffung bereits mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016