Bei der GVO Versicherung sind in der Wohngebäudeversicherung An- und Umbauten des Wohngebäudes sowie Neu-, An- und Umbauten von Garagen, Carports und Wintergärten schon ab Baubeginn bis zu einem Wert von 50.000 € pro Jahr mitversichert. Nach Fertigstellung muss die Werterhöhung dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, woraufhin die Prämie rückwirkend zum Baubeginn angepasst wird.
Mitversichert gelten An- und Umbauten des Wohngebäudes sowie Neu-, An- und Umbauten von Garagen, Carports und Wintergärten. Der Versicherungsschutz besteht ab Baubeginn bis zu einem Betrag von 50.000,- €. Dieser Betrag gilt als Höchstgrenze innerhalb eines Jahres.
Die entsprechende Werterhöhung ist dem Versicherer unverzüglich nach Fertigstellung mitzuteilen.
Danach erfolgt eine rückwirkende Prämienanpassung. Grundlage dieser Anpassung ist die neue Versicherungssumme. Die Anpassung gilt rückwirkend ab Baubeginn.
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Wohngebäude an- oder umbaut oder eine Garage, einen Carport oder einen Wintergarten neu baut, an- oder umbaut, ist bereits ab Baubeginn abgesichert – und zwar bis zu einem Wert von 50.000 € pro Jahr. Nach Fertigstellung muss die Wertsteigerung sofort dem Versicherer gemeldet werden. Anschließend wird die Prämie auf Basis der neuen Versicherungssumme rückwirkend zum Baubeginn angepasst.
Häufige Fragen
Ab wann besteht bei einem Umbau Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für An- und Umbauten des Wohngebäudes sowie für Neu-, An- und Umbauten von Garagen, Carports und Wintergärten besteht bereits ab Baubeginn.
Bis zu welchem Betrag sind Bauvorhaben mitversichert?
Bauvorhaben sind bis zu 50.000,- € mitversichert, wobei dieser Betrag als Höchstgrenze innerhalb eines Jahres gilt.
Was muss ich nach Abschluss der Bauarbeiten tun?
Die entsprechende Werterhöhung ist dem Versicherer unverzüglich nach Fertigstellung mitzuteilen.
Wie wirkt sich der Umbau auf die Prämie aus?
Nach der Meldung erfolgt eine rückwirkende Prämienanpassung auf Grundlage der neuen Versicherungssumme, und zwar rückwirkend ab Baubeginn.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016