Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung ersetzt der Versicherer Schäden, wenn versicherte Sachen durch Rückstau zerstört, beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen – vorausgesetzt, eine ordnungsgemäß funktionierende Rückstauklappe ist vorhanden. Rückstau meint dabei den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus dem Rohrsystem des Gebäudes, etwa durch Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rückstau zerstört oder beschädigt werden. Das gilt auch, wenn die Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass eine ordnungsgemäß funktionierende Rückstauklappe vorhanden ist.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder aus dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Ursache dafür kann sein:
- die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wasser aus dem Rohrsystem des Gebäudes zurückdrückt und versicherte Sachen dadurch beschädigt oder zerstört werden oder verloren gehen, zahlt der Versicherer. Wichtig ist dabei, dass eine funktionstüchtige Rückstauklappe vorhanden ist. Ein Rückstau entsteht, wenn Wasser durch übergelaufene Gewässer oder durch Niederschläge nicht wie vorgesehen abfließt, sondern aus dem Rohrsystem oder dessen Einrichtungen austritt.
Häufige Fragen
Unter welcher Bedingung wird ein Rückstauschaden ersetzt?
Der Versicherer leistet nur dann Entschädigung, wenn eine ordnungsgemäß funktionierende Rückstauklappe vorhanden ist.
Was gilt als Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt – verursacht durch die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.
Sind auch Sachen versichert, die durch den Rückstau verloren gehen?
Ja, die Entschädigung umfasst auch versicherte Sachen, die infolge eines Rückstauereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016