Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung werden die notwendigen Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung übernommen – allerdings nur, wenn der ersatzpflichtige Schaden mehr als 5.000 Euro beträgt. So bleiben die organisatorischen Aufwendungen rund um die Schadenbehebung abgesichert.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung.
Voraussetzung ist, dass der ersatzpflichtige Schaden 5.000,- € übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden das Gebäude wiederhergestellt wird, fallen oft Kosten für die Organisation und Überwachung dieser Arbeiten an. Diese sogenannten Regiekosten übernimmt der Versicherer, soweit sie notwendig sind. Das gilt jedoch nur, wenn der ersatzpflichtige Schaden mehr als 5.000 Euro beträgt.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind mit den Regiekosten abgedeckt?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung.
Ab welcher Schadenhöhe werden die Regiekosten ersetzt?
Die Kosten werden erstattet, sofern der ersatzpflichtige Schaden 5.000,- € übersteigt.
Werden die Regiekosten auch bei kleineren Schäden übernommen?
Nein. Voraussetzung ist, dass der ersatzpflichtige Schaden mehr als 5.000 Euro beträgt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016