Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung übernimmt der Versicherer bei entschädigungspflichtigen Schäden ab einer Schadenhöhe von 20.000 Euro die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens in voller Höhe. Damit muss der Versicherungsnehmer seinen Anteil an den Sachverständigenkosten bei größeren Schäden nicht selbst tragen.
Der Versicherer übernimmt bei entschädigungspflichtigen Schäden die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens in voller Höhe.
Voraussetzung ist eine Schadenhöhe ab 20.000,- €.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden mindestens 20.000 Euro erreicht und entschädigungspflichtig ist, trägt der Versicherer die Kosten des Sachverständigenverfahrens komplett. Der Versicherungsnehmer muss den Anteil an diesen Kosten, den er sonst selbst tragen müsste, in diesem Fall nicht bezahlen.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Sachverständigenkosten voll übernommen?
Ab einer Schadenhöhe von 20.000 Euro übernimmt der Versicherer die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens in voller Höhe.
Muss der Schaden entschädigungspflichtig sein, damit die Kosten übernommen werden?
Ja, die volle Übernahme der Sachverständigenkosten gilt nur bei entschädigungspflichtigen Schäden.
Wie hoch ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer bei einem Schaden ab 20.000 Euro selbst tragen muss?
Bei einer Schadenhöhe ab 20.000 Euro trägt der Versicherer die auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten des Sachverständigenverfahrens in voller Höhe, sodass für den Versicherungsnehmer kein Eigenanteil an diesen Kosten verbleibt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016