Bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten, um Graffitischäden zu beseitigen, die unbefugte Dritte an den Außenseiten versicherter Sachen anrichten – bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Wer einen solchen Schaden hat, muss ihn unverzüglich dem Versicherer und der Polizei melden, sonst drohen Kündigung oder Leistungskürzung.
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti. Gemeint ist die Verunstaltung durch Farben oder Lacke, die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000,- € begrenzt.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Versicherungsnehmer und Versicherer können verlangen, dass dieser Versicherungsschutz für Graffiti mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Die Erklärung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand unbefugt die Außenseiten Ihres versicherten Gebäudes mit Farben oder Lacken verunstaltet, trägt der Versicherer die notwendigen Kosten für die Beseitigung – höchstens jedoch 5.000 Euro pro Versicherungsfall und Jahr. Sie müssen den Schaden sofort dem Versicherer und der Polizei melden, sonst kann der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Beide Seiten können den Graffiti-Schutz mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende in Textform beenden.
Häufige Fragen
Welche Graffitischäden sind abgedeckt?
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verunstaltungen durch Farben oder Lacke, die unbefugte Dritte an den Außenseiten versicherter Sachen verursachen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei Graffiti?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000 Euro begrenzt.
Was muss ich tun, wenn ein Graffitischaden entsteht?
Sie müssen den Schaden unverzüglich dem Versicherer und der Polizei anzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Kann der Graffiti-Versicherungsschutz beendet werden?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres in Textform verlangen, dass der Schutz mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Nutzt der Versicherer dieses Recht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016