Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen mitversichert, und zwar abweichend von der sonst geltenden Regelung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen sind mitversichert. Diese Regelung gilt abweichend von der ansonsten maßgeblichen Bestimmung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 25.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen nach einem Schaden zusätzliche Kosten, weil eine Behörde Auflagen macht, sind diese Mehrkosten in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Dabei gilt eine abweichende Regelung gegenüber der sonst üblichen Bestimmung. Für jeden Versicherungsfall zahlt der Versicherer dafür höchstens 25.000 Euro, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Mehrkosten durch behördliche Auflagen mitversichert?
Ja, Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen sind mitversichert. Dies gilt abweichend von der sonst maßgeblichen Regelung.
Bis zu welchem Betrag werden diese Mehrkosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Kann die Entschädigungsgrenze auch anders ausfallen?
Ja, die Grenze von 25.000 Euro je Versicherungsfall gilt nur, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016