Kann eine beschädigte Anlage nicht mehr im ursprünglichen technischen Zustand wiederhergestellt werden, ersetzt die GVO Versicherung in ihrer Wohngebäudeversicherung auch den technischen Fortschritt und leistet für ein Nachfolgemodell mit den zum Schadenzeitpunkt üblichen Standardmerkmalen – begrenzt auf 110 Prozent des Versicherungswertes der jeweiligen Sache.
Kann eine versicherte Sache im Versicherungsfall nicht mehr in ihrem bisherigen technischen Zustand hergestellt oder ersetzt werden, wird der technische Fortschritt der versicherten Sache mit entschädigt. In diesem Fall leistet der Versicherer über den Ersatz eines Gerätes oder einer Anlage gleicher Art und Güte hinaus Entschädigung. Maßgeblich sind dabei die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts üblichen Standardmerkmale.
Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungssumme der versicherten Sache für die Wiederbeschaffung der Nachfolgegeneration ausreicht.
Die Entschädigung ist pro versicherte Sache insgesamt begrenzt auf 110 % des für diese Sache gültigen Versicherungswertes.
Die Versicherungssumme der jeweiligen Gruppe stellt jeweils die maximale Entschädigung dar.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein beschädigtes Gerät oder eine Anlage nicht mehr genau so wiederhergestellt werden kann wie zuvor, wird beim Ersatz auch der technische Fortschritt berücksichtigt. Der Versicherer leistet dann über ein gleichwertiges Modell hinaus und übernimmt die Standardmerkmale, die zum Zeitpunkt des Schadens üblich sind. Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungssumme. Die Entschädigung ist je Sache auf 110 % des Versicherungswertes begrenzt, wobei die Versicherungssumme der Gruppe die Obergrenze bildet.
Häufige Fragen
Wird beim Ersatz auch ein moderneres Nachfolgemodell bezahlt?
Ja. Wenn die versicherte Sache nicht mehr im bisherigen technischen Zustand hergestellt oder ersetzt werden kann, wird der technische Fortschritt mit entschädigt. Es wird über ein Gerät gleicher Art und Güte hinaus mit den zum Schadenzeitpunkt üblichen Standardmerkmalen geleistet.
Welche Voraussetzung muss für die Entschädigung des technischen Fortschritts erfüllt sein?
Die Versicherungssumme der versicherten Sache muss für die Wiederbeschaffung der Nachfolgegeneration ausreichen.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Pro versicherte Sache ist die Entschädigung insgesamt auf 110 % des für diese Sache gültigen Versicherungswertes begrenzt. Die Versicherungssumme der jeweiligen Gruppe stellt zudem die maximale Entschädigung dar.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016