Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung profitieren Sie automatisch von späteren Verbesserungen: Werden die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen sofort auch für Ihren bestehenden Vertrag. Zusätzlich wird garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen nur zu Ihrem Vorteil von den empfohlenen Branchenbedingungen und Mindeststandards abweichen.
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung oder die dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Wir garantieren, dass die vorliegenden Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie den Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie – Stand 02/2010 – abweichen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vorteil und ohne höheren Beitrag geändert werden, gelten die verbesserten Bedingungen sofort auch für Ihren bestehenden Vertrag. Zudem gilt die Garantie, dass die vorliegenden Bedingungen nur zu Ihren Gunsten von den vom GDV empfohlenen Bedingungen und von den Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie abweichen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Versicherungsbedingungen später verbessert werden?
Werden die zugrunde liegenden Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Kostet mich eine Bedingungsverbesserung einen höheren Beitrag?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch für Ihren Vertrag, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Können die Bedingungen schlechter sein als die Branchenempfehlungen?
Nein. Es wird garantiert, dass die vorliegenden Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom GDV empfohlenen Bedingungen sowie den Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie – Stand 02/2010 – abweichen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016