Die GVO Versicherung sichert bei ihrer Wohngebäudeversicherung zu, dass sie die vom eitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindeststandards einhält. Dieser eitskreis ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, der Risikoanalysen und Mindeststandards für Vermittler empfiehlt.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler. Wir garantieren die Einhaltung dieser Mindeststandards mit dem dort genannten Stand.
Was bedeutet das konkret?
Es gibt eine Initiative von mehreren Vermittlerverbänden und Servicegesellschaften, den sogenannten Arbeitskreis Beratungsprozesse. Dieser gibt Empfehlungen für Risikoanalysen und legt Mindeststandards für Vermittler fest. Der Versicherer sagt zu, diese Mindeststandards in der dort genannten Fassung einzuhalten.
Häufige Fragen
Wer steht hinter dem Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Was empfiehlt dieser Arbeitskreis?
Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler.
Werden die Mindeststandards eingehalten?
Ja, der Versicherer garantiert die Einhaltung der Mindeststandards mit dem dort genannten Stand.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016