Löschmittelkosten der Feuerwehr übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung dann, wenn den Eigentümer eine gesetzliche Leistungspflicht trifft. Diese Kosten gelten als Aufräumungskosten und werden in diesem Rahmen erstattet.
Löschmittelkosten der Feuerwehr werden im Sinne von Aufräumungskosten ersetzt. Voraussetzung ist, dass eine gesetzliche Leistungspflicht des Eigentümers besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Feuerwehr zum Löschen Löschmittel einsetzt und der Eigentümer nach dem Gesetz für diese Kosten aufkommen muss, werden diese Kosten übernommen. Sie werden dabei wie Aufräumungskosten behandelt und in diesem Rahmen erstattet.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für das Löschmittel der Feuerwehr übernommen?
Ja, Löschmittelkosten der Feuerwehr werden im Sinne von Aufräumungskosten ersetzt, sofern eine gesetzliche Leistungspflicht des Eigentümers besteht.
Unter welcher Voraussetzung erfolgt der Ersatz der Löschmittelkosten?
Der Ersatz erfolgt, wenn den Eigentümer eine gesetzliche Leistungspflicht für diese Kosten trifft.
Wie werden die Löschmittelkosten eingeordnet?
Sie werden im Sinne von Aufräumungskosten behandelt und in diesem Rahmen ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016