Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung werden nach einem Versicherungsfall die notwendigen Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten zusätzlich bis zu 100 % der Versicherungssumme übernommen – und zwar abweichend von der sonst geltenden Grundregelung. So bleibt für diese Folgekosten ein eigener Deckungsrahmen erhalten, ohne die eigentliche Entschädigungssumme zu belasten.
Abweichend von der Grundregelung sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten zusätzlich mitversichert.
Diese Kosten werden bis zu 100 % der Versicherungssumme übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, entstehen oft zusätzliche Kosten, etwa für das Aufräumen, den Abbruch, das Bewegen oder das Schützen von Sachen. Diese notwendigen Kosten sind hier zusätzlich versichert. Die Erstattung ist auf bis zu 100 % der Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind hier zusätzlich abgedeckt?
Zusätzlich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten.
Bis zu welcher Höhe werden diese Kosten übernommen?
Die Kosten sind zusätzlich bis zu 100 % der Versicherungssumme mitversichert.
Zählen diese Kosten zur regulären Versicherungssumme oder kommen sie obendrauf?
Sie sind zusätzlich mitversichert, also über die eigentliche Entschädigung hinaus, und zwar abweichend von der sonst geltenden Grundregelung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016