Werden Ausweise und Dokumente, die sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen, durch einen Versicherungsfall zerstört oder gehen sie verloren, übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Kosten für deren Wiederbeschaffung. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten. Voraussetzung ist, dass diese infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhanden gekommen sind und sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen.
Die Entschädigung ist auf 250,- € je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ausweise oder Dokumente, die zum versicherten Gebäude oder Grundstück gehören, durch einen Versicherungsfall zerstört werden oder verloren gehen, werden die nötigen Kosten für ihre erneute Beschaffung ersetzt. Diese Erstattung ist pro Versicherungsfall auf höchstens 250,- € begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei zerstörten oder verlorenen Ausweisen übernommen?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhanden gekommen sind und sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist auf 250,- € je Versicherungsfall begrenzt.
Sind alle Dokumente versichert oder nur bestimmte?
Versichert sind Ausweise und Dokumente, die sich auf das versicherte Gebäude oder Grundstück beziehen und die infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhanden gekommen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016