Wer bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung private Daten verliert, erhält die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung elektronisch gespeicherter Daten und Programme ersetzt – vorausgesetzt, ein ersatzpflichtiger Schaden am Datenträger hat sie beschädigt, gelöscht oder unbrauchbar gemacht. Erstattet werden bis zu 500 Euro, auch für einen erfolglosen Rettungsversuch, während Raubkopien, gesicherte Kopien und neue Lizenzen ausgeschlossen bleiben.
Datenrettungskosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Ausschlüsse
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien)
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigung
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 500,- €.
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme verloren, weil der Datenträger durch einen versicherten Schaden beschädigt wurde, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht jedoch die Wiederbeschaffung. Auch ein erfolgloser Rettungsversuch wird bezahlt. Nicht erstattet werden Kosten für Raubkopien, für Daten und Programme, die als Sicherungs- oder Installationskopie vorliegen, sowie für einen erneuten Lizenzerwerb. Insgesamt zahlt der Versicherer bis zu 500 Euro.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Versicherung bei verlorenen privaten Daten?
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten, elektronisch gespeicherten Daten und Programmen – nicht jedoch die Kosten für deren Wiederbeschaffung.
Unter welcher Bedingung sind die Datenrettungskosten versichert?
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Werden auch erfolglose Rettungsversuche bezahlt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer für die Datenrettung?
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 500 Euro. Ausgeschlossen sind unter anderem Raubkopien, auf Sicherungs- oder Installationsmedien vorgehaltene Daten sowie die Kosten für einen erneuten Lizenzerwerb.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016