Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Bruchschäden an Gasleitungen abgesichert, sofern diese fest auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, sind nicht eingeschlossen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 % der Versicherungssumme begrenzt.
Versichert sind Bruchschäden an Gasleitungen, die fest auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind. Voraussetzung ist, dass die Gasleitungen der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Nicht versichert sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Bruchschäden an Gasleitungen ab, die fest auf dem Versicherungsgrundstück liegen und versicherte Gebäude oder Anlagen mit Gas versorgen. Leitungen, die nur gewerblichen Zwecken dienen, sind vom Schutz ausgenommen. Pro Versicherungsfall wird höchstens ein Betrag in Höhe von 100 % der Versicherungssumme ersetzt.
Häufige Fragen
Welche Gasleitungen sind gegen Bruchschäden versichert?
Versichert sind Bruchschäden an Gasleitungen, die fest auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Sind auch gewerblich genutzte Gasrohre mitversichert?
Nein. Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Bruchschaden an Gasleitungen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 % der Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016