Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Nässeschäden abgedeckt, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus Regenfallrohren austritt, die innerhalb des Gebäudes verlaufen. Zusätzlich besteht Schutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an diesen im Gebäude liegenden Regenfallrohren.
Der Versicherungsschutz für Nässeschäden wird erweitert. Als versichert gelten Nässeschäden, die durch Leitungswasser entstehen. Dieses Leitungswasser ist bestimmungswidrig aus Regenfallrohren ausgetreten, die innerhalb des Gebäudes verlaufen.
Auch der Versicherungsschutz für Bruchschäden wird erweitert. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Regenfallrohren, die im Gebäude verlaufen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser ungewollt aus Regenfallrohren aus, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, sind die dadurch entstehenden Nässeschäden mitversichert. Zusätzlich sind Bruchschäden an diesen im Gebäude liegenden Regenfallrohren abgedeckt – sowohl durch Frost als auch aus anderen Ursachen.
Häufige Fragen
Sind Wasserschäden durch Regenfallrohre im Inneren des Gebäudes mitversichert?
Ja. Nässeschäden gelten als versichert, wenn sie durch Leitungswasser entstehen, das bestimmungswidrig aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren ausgetreten ist.
Was gilt bei Frostschäden an Regenfallrohren?
Frostbedingte Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren sind versichert. Ebenso sind sonstige Bruchschäden an diesen Rohren abgedeckt.
Gilt der Schutz auch für Regenfallrohre außerhalb des Gebäudes?
Der Abschnitt bezieht sich ausdrücklich auf Regenfallrohre, die innerhalb bzw. im Gebäude verlaufen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016