In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Bissschäden durch Marder und wildlebende Nagetiere mitversichert – und zwar an elektrischen Anlagen und Leitungen auf dem Grundstück, die versicherte Sachen versorgen, sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden.
Mitversichert sind Bissschäden durch Marder und wildlebende Nagetiere an versicherten:
- elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen, die sich auf dem Grundstück befinden und der Versorgung versicherter Sachen dienen
- Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die Marder oder wildlebende Nagetiere durch Bisse verursachen. Erfasst sind zum einen elektrische Anlagen und Leitungen auf dem Grundstück, die versicherte Sachen mit Strom versorgen. Zum anderen zählen Dämmungen sowie Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden dazu.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind bei Bissschäden abgedeckt?
Mitversichert sind Bissschäden durch Marder und wildlebende Nagetiere.
Sind auch elektrische Leitungen bei Bissschäden versichert?
Ja, versichert sind elektrische Anlagen und elektrische Leitungen, die sich auf dem Grundstück befinden und der Versorgung versicherter Sachen dienen.
Gilt der Schutz auch für die Dämmung des Daches?
Ja, mitversichert sind Bissschäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016