Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss abgedeckt, wenn sie auf einen Blitz oder auf sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität zurückgehen – und zwar ohne zusätzliche Begrenzung und ohne Selbstbeteiligung.
Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten, die durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss entstehen.
Voraussetzung ist, dass diese Schäden Folge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität sind.
Für diese Entschädigung gilt:
- keine zusätzliche Begrenzung
- keine Selbstbeteiligung
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Blitzschlagschäden übernimmt der Versicherer auch Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten, die durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss entstehen. Voraussetzung ist, dass diese Schäden auf einen Blitz oder auf sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität zurückzuführen sind. Dafür gibt es weder eine zusätzliche Begrenzung noch eine Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten mitversichert?
Ja. Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss sind mitversichert, sofern sie durch einen Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Muss ich bei einem solchen Schaden eine Selbstbeteiligung tragen?
Nein. Die Entschädigung erfolgt ohne Selbstbeteiligung und ohne zusätzliche Begrenzung.
Welche Ursache muss der Schaden haben, damit er ersetzt wird?
Der Schaden muss durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstanden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016