Wenn Polizei oder Feuerwehr sich gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen und dabei Schäden entstehen, übernimmt die GVO Versicherung in ihrer Wohngebäudeversicherung die Kosten für deren Beseitigung. Diese Leistung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz und stellt sicher, dass Schäden durch einen erzwungenen Zutritt der Einsatzkräfte entschädigt werden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr entstehen. Diese Leistung stellt eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes dar.
Was bedeutet das konkret?
Verschaffen sich Polizei oder Feuerwehr gewaltsam Zutritt zum Gebäude und entstehen dabei Schäden, so werden die Kosten für deren Beseitigung übernommen. Diese Leistung kommt zusätzlich zum sonstigen Versicherungsschutz hinzu.
Häufige Fragen
Werden Schäden ersetzt, wenn die Feuerwehr eine Tür aufbricht?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr entstehen.
Gilt dieser Schutz auch bei einem gewaltsamen Zutritt der Polizei?
Ja, sowohl der gewaltsame Zutritt der Polizei als auch der Feuerwehr ist von dieser Leistung umfasst.
Handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Leistung?
Ja, die Entschädigung wird als Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes gewährt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016