Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Fußbodenheizungen und Fußbodenerwärmungen abgesichert, denn sie gelten im Rahmen des Vertrages als mitversichert. Damit gehören diese Bestandteile des Gebäudes zum vereinbarten Versicherungsschutz.
Fußbodenheizungen und Fußbodenerwärmungen sind im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Fußbodenheizungen und Fußbodenerwärmungen sind Teil des Versicherungsschutzes. Sie gelten im Rahmen des Vertrages als mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Fußbodenheizungen über den Vertrag abgesichert?
Ja, Fußbodenheizungen sind im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für eine Fußbodenerwärmung?
Ja, auch Fußbodenerwärmungen sind im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016