Kommt es bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung zu einem Fehlalarm des Rauchmelders, übernimmt der Versicherer die nachgewiesenen und notwendigen Kosten eines dadurch ausgelösten Feuerwehreinsatzes – begrenzt auf einen festen Höchstbetrag je Versicherungsfall.
In Erweiterung der Wohngebäudebedingungen der GVO ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für einen Fehlalarm des Rauchmelders. Erstattet werden dabei die nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Löst ein Rauchmelder einen Fehlalarm aus und rückt deshalb die Feuerwehr an, übernimmt der Versicherer die dafür notwendigen und nachgewiesenen Einsatzkosten. Diese Leistung ergänzt den regulären Versicherungsschutz. Pro Versicherungsfall wird höchstens ein festgelegter Betrag erstattet.
Häufige Fragen
Werden die Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem Fehlalarm des Rauchmelders übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für einen Fehlalarm des Rauchmelders in Höhe der nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes.
Bis zu welchem Betrag wird bei einem Fehlalarm gezahlt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- € begrenzt.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die Kosten des Feuerwehreinsatzes müssen nachgewiesen werden und notwendig gewesen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung VIT 2016