Wer über die GVO Versicherung eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, ist bei dieser Erweiterung auch für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungs- und Heizungsrohren geschützt, die außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück liegen und nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt; die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt und gilt nicht für ausschließlich gewerblich genutzte Rohre.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Betroffen sind:
- die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung
- die Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
Diese Rohre müssen auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sein, dürfen aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Diese Leistung gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung deckt Bruchschäden an bestimmten Rohren ab, die außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück liegen und nicht der Versorgung der versicherten Gebäude dienen. Erfasst sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungsrohren sowie an Rohren verschiedener Heizungs- und Klimaanlagen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Rohre, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, sind ausgeschlossen, und die Zahlung ist pro Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind bei dieser Erweiterung mitversichert?
Versichert sind die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie die Rohre von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Sind auch Frostschäden an diesen Rohren abgedeckt?
Ja, der Versicherer leistet für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung pro Schadenfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Rohre?
Nein, für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gilt diese Leistung nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016