Kommt es bei einer über die GVO Versicherung abgesicherten Wohngebäudeversicherung zu einem übermäßigen Verlust von Frischwasser oder Gas infolge eines versicherten Leitungswasserschadens, übernimmt der Versicherer die notwendigen Aufwendungen, die das Versorgungsunternehmen dafür in Rechnung stellt – begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag je Versicherungsfall.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Aufwendungen, die infolge eines Versicherungsfalles durch übermäßigen Frischwasser- oder Gasverlust entstehen und durch das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Gefahr Leitungswasser versichert ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Leitungswasserschaden ungewöhnlich viel Frischwasser oder Gas verloren geht, übernimmt der Versicherer die dafür notwendigen Kosten. Erstattet wird das, was das Versorgungsunternehmen dafür in Rechnung stellt. Diese Leistung gilt nur, wenn die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist. Pro Versicherungsfall ist die Erstattung auf 5.000,- € begrenzt.
Häufige Fragen
Werden die Mehrkosten für ausgelaufenes Wasser oder Gas übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt die notwendigen Aufwendungen für übermäßigen Frischwasser- oder Gasverlust, die infolge eines Versicherungsfalles entstehen und vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Die Leistung greift nur, soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016