Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Schäden abgedeckt, die durch den Anprall oder den Absturz eines unbemannten Flugkörpers am versicherten Gebäude entstehen. Damit leistet der Versicherer Entschädigung, wenn ein solcher Flugkörper das Gebäude trifft oder auf es stürzt.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Schäden durch den Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers.
Was bedeutet das konkret?
Trifft oder stürzt ein unbemannter Flugkörper auf das versicherte Gebäude, sind die dadurch entstehenden Schäden abgedeckt. Der Versicherer zahlt in diesem Fall eine Entschädigung.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch abgestürzte unbemannte Flugkörper mitversichert?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden durch den Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Flugkörper gegen das Gebäude prallt, ohne abzustürzen?
Ja, versichert sind sowohl Schäden durch den Anprall als auch durch den Absturz eines unbemannten Flugkörpers.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016