Nach einem Versicherungsfall an der Wohngebäude-Versicherung der GVO Versicherung sind die Kosten notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen mitversichert, wenn dadurch eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht, die der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften beseitigen muss. Dazu zählt auch das notwendige Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Versichert sind die Kosten notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen, die infolge eines Versicherungsfalles auftreten. Voraussetzung ist, dass innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind.
Zu diesen Maßnahmen gehören auch die notwendigen Maßnahmen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, die Sie gesetzlich oder öffentlich-rechtlich beseitigen müssen, übernimmt der Versicherer die Kosten der dafür notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gefahr am Versicherungsort selbst oder außerhalb entsteht. Auch das notwendige Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken ist eingeschlossen.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn sie infolge eines Versicherungsfalles auftreten und eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind.
Gilt der Schutz nur für Gefahren am Versicherungsort selbst?
Nein, versichert sind Gefahren, die innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entstehen.
Ist das Absperren von Straßen und Wegen mitversichert?
Ja, zu den versicherten Maßnahmen gehören auch die notwendigen Maßnahmen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016