In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Schäden durch eine Verpuffung mitversichert und damit vom Versicherungsschutz umfasst.
Schäden durch Verpuffung sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Tritt an Ihrem Gebäude ein Schaden durch eine Verpuffung auf, ist dieser vom Versicherungsschutz umfasst. Solche Schäden gelten damit als mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Verpuffungsschäden am Wohngebäude abgedeckt?
Ja, Schäden durch Verpuffung sind mitversichert.
Muss ich für den Einschluss von Verpuffungsschäden etwas Zusätzliches vereinbaren?
Laut diesem Abschnitt sind Schäden durch Verpuffung ohne weitere Angabe mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016