Werden Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen bei einem Versicherungsfall so stark beschädigt, dass keine natürliche Regeneration mehr zu erwarten ist, übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Wiederbepflanzungskosten bis zu 10.000 Euro für die Neubepflanzung mit neuen Trieben, wobei eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbart ist.
Abweichend von der Grundregelung sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Wiederbepflanzungskosten bis zu 10.000,- € versichert. Der Betrag gilt für die Wiederbepflanzung mit neuen Trieben.
Voraussetzung ist, dass Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen so beschädigt werden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Vereinbart gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- €.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch einen Versicherungsfall die Bepflanzung so stark geschädigt, dass sich Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen nicht mehr von selbst erholen können, werden die Kosten für eine Neubepflanzung mit neuen Trieben übernommen. Dieser Schutz ist auf 10.000 Euro begrenzt. Von der Entschädigung wird eine Selbstbeteiligung von 500 Euro abgezogen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind die Wiederbepflanzungskosten abgedeckt?
Die notwendigen Wiederbepflanzungskosten sind bis zu 10.000,- € für die Wiederbepflanzung mit neuen Trieben versichert.
Wann besteht Versicherungsschutz für die Wiederbepflanzung?
Der Schutz besteht, wenn Bäume, Sträucher, Pflanzstöcke oder Kletterpflanzen infolge eines Versicherungsfalles so beschädigt werden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Muss ich einen Eigenanteil tragen?
Ja, vereinbart gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- €.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016