Schäden an gärtnerischen Anlagen sind in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung mitversichert, wenn sie durch einen versicherten Feuerschaden entstehen – bis zu einer Grenze von 5.000 Euro je Versicherungsfall. Dazu zählen typischerweise Garten-, Park- und Grünanlagen; in Zweifelsfällen entscheidet das landschaftsgärtnerische Erscheinungsbild.
Mitversichert sind Schäden an gärtnerischen Anlagen infolge eines versicherten Feuerschadens. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Zu den typischen gärtnerisch geprägten Anlagen gehören Garten-, Park- und Grünanlagen.
Kann eine Anlage nicht ohne weiteres als typisch gärtnerisch geprägte Anlage definiert werden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild landschaftsgärtnerisch geprägt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Anlage vom Charakter her auch der Erholung, Entspannung, Beruhigung und Freizeitgestaltung der Menschen dient.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Feuerschaden auch die gärtnerischen Anlagen beschädigt, übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu 5.000 Euro pro Versicherungsfall. Typisch gemeint sind Garten-, Park- und Grünanlagen. Ist nicht eindeutig, ob eine Fläche dazuzählt, wird im Einzelfall anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes geprüft, ob sie landschaftsgärtnerisch geprägt ist – etwa wenn sie der Erholung und Freizeitgestaltung dient.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Schäden an gärtnerischen Anlagen ersetzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- € begrenzt.
Durch welche Ursache müssen die Schäden entstanden sein, damit sie versichert sind?
Versichert sind Schäden an gärtnerischen Anlagen, die infolge eines versicherten Feuerschadens entstehen.
Was zählt zu den gärtnerisch geprägten Anlagen?
Zu den typischen gärtnerisch geprägten Anlagen gehören Garten-, Park- und Grünanlagen.
Wie wird entschieden, wenn eine Anlage nicht eindeutig als gärtnerisch gilt?
In diesem Fall wird im Einzelfall geprüft, ob die Anlage unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild landschaftsgärtnerisch geprägt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie der Erholung, Entspannung, Beruhigung und Freizeitgestaltung der Menschen dient.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016