Bei der GVO Versicherung Wohngebäude sind An- und Umbauten des Wohngebäudes sowie der Neu-, An- und Umbau von Garagen, Carports und Wintergärten bereits ab Baubeginn bis zu einem Betrag von 50.000 € mitversichert – maximal innerhalb eines Jahres. Nach Fertigstellung ist die Werterhöhung dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, woraufhin die Prämie rückwirkend zum Baubeginn angepasst wird.
Mitversichert gelten:
- An- und Umbauten des Wohngebäudes
- Neu-, An- und Umbau von Garagen, Carports und Wintergärten
Der Versicherungsschutz besteht per Baubeginn bis zu einem Betrag von 50.000 €, maximal innerhalb eines Jahres.
Die entsprechende Werterhöhung ist dem Versicherer unverzüglich nach Fertigstellung mitzuteilen.
Danach erfolgt eine rückwirkende Prämienanpassung auf Grundlage der neuen Versicherungssumme, und zwar per Baubeginn.
Was bedeutet das konkret?
Wer am Wohngebäude an- oder umbaut oder eine Garage, einen Carport bzw. einen Wintergarten neu errichtet, an- oder umbaut, ist bereits ab Baubeginn mitversichert – bis zu einem Betrag von 50.000 € und höchstens innerhalb eines Jahres. Nach Abschluss der Arbeiten muss man dem Versicherer die Werterhöhung unverzüglich melden. Auf Basis der neuen Versicherungssumme wird die Prämie dann rückwirkend zum Baubeginn angepasst.
Häufige Fragen
Ab wann sind Umbauten und neue Garagen versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bereits per Baubeginn – für An- und Umbauten des Wohngebäudes sowie für Neu-, An- und Umbau von Garagen, Carports und Wintergärten.
Bis zu welchem Betrag ist die Vorsorge für Neu-, An- und Umbauten gedeckt?
Der Schutz gilt bis zu 50.000 €, maximal innerhalb eines Jahres.
Was muss ich nach Abschluss der Bauarbeiten tun?
Die entsprechende Werterhöhung ist dem Versicherer unverzüglich nach Fertigstellung mitzuteilen.
Wie wirkt sich der Umbau auf meine Prämie aus?
Nach der Meldung erfolgt eine rückwirkende Prämienanpassung auf Grundlage der neuen Versicherungssumme, und zwar per Baubeginn.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016