Tritt Wasser aus einem innenliegenden Schwimmbecken bestimmungswidrig aus, gilt dieses Wasser in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung als Leitungswasser und ist damit vom Versicherungsschutz umfasst. Diese Erweiterung ergänzt die zugrunde liegenden Wohngebäudebedingungen um Schäden durch austretendes Beckenwasser.
Der Versicherungsschutz wird erweitert: Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus innenliegenden Schwimmbädern bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wasser aus einem Schwimmbecken austritt, das sich innerhalb des Gebäudes befindet, wird dieses Wasser wie Leitungswasser behandelt. Voraussetzung ist, dass der Austritt bestimmungswidrig erfolgt, also nicht wie vorgesehen. Dadurch fällt auch solches austretende Beckenwasser unter den Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Zählt Wasser aus einem Schwimmbecken auch als Leitungswasser?
Ja, Wasser aus innenliegenden Schwimmbädern gilt als Leitungswasser, wenn es bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Gilt der Schutz auch für ein Schwimmbecken im Freien?
Die Erweiterung bezieht sich ausdrücklich auf innenliegende Schwimmbäder. Andere Fälle hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Muss der Wasseraustritt bestimmungswidrig sein?
Ja, erfasst ist Wasser, das aus innenliegenden Schwimmbädern bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016