Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Bruchschäden innerhalb von Gebäuden auch dann versichert, wenn sie nicht durch Frost entstanden sind. Erstattet werden solche Schäden an bestimmten Armaturen, an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern sowie an Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen.
Der Versicherer ersetzt auch Bruchschäden, die nicht ausschließlich durch Frost bedingt sind. Dies umfasst:
- Bruchschäden an den genannten Armaturen
- Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern
- Bruchschäden an Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt nicht nur frostbedingte Bruchschäden ab, sondern auch Brüche, die andere Ursachen haben. Das gilt für bestimmte Armaturen, für Heizkörper, Heizkessel und Boiler sowie für Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen.
Häufige Fragen
Sind auch Bruchschäden versichert, die nicht durch Frost entstanden sind?
Ja, der Versicherer ersetzt auch Bruchschäden, die nicht ausschließlich durch Frost bedingt sind.
Welche Anlagen und Bauteile sind bei den Bruchschäden abgedeckt?
Abgedeckt sind Bruchschäden an den genannten Armaturen, an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern sowie an Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen.
Sind Heizkessel und Boiler bei Bruchschäden mitversichert?
Ja, Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern werden ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016