Schäden durch einen Überschallknall sind in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung mitversichert: Zerstört oder beschädigt die Druckwelle eines Flugzeugs beim Durchbrechen der Schallmauer versicherte Sachen unmittelbar, greift der Versicherungsschutz.
Versichert sind auch Schäden durch Überschallknall.
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen. Voraussetzung ist, dass sie direkt auf der Druckwelle beruht, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges entsteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die durch einen Überschallknall entstehen. Gemeint ist die Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die unmittelbar auf der Druckwelle eines Flugzeugs beruht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Überschallknall mitversichert?
Ja, Schäden durch Überschallknall sind versichert.
Was zählt als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruht.
Muss der Schaden direkt auf der Druckwelle beruhen?
Ja, versichert ist nur die unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung, die direkt auf der durch den Überschallknall entstehenden Druckwelle beruht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016