Wenn Wasser aus Regenfallrohren austritt, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, bietet die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung erweiterten Schutz: Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus diesen Rohren sind ebenso versichert wie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den innen verlaufenden Regenfallrohren.
Der Versicherungsschutz für Regenfallrohre, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, wird wie folgt erweitert:
- Nässeschäden gelten als versichert, wenn sie durch Leitungswasser entstehen, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren sind versichert.
Was bedeutet das konkret?
Regenfallrohre, die im Inneren des Gebäudes verlaufen, sind in zweierlei Hinsicht abgesichert. Zum einen sind Nässeschäden versichert, die entstehen, wenn Wasser aus diesen Rohren unbeabsichtigt austritt. Zum anderen sind Bruchschäden an diesen innen verlaufenden Rohren versichert, egal ob sie durch Frost oder aus anderen Gründen entstehen.
Häufige Fragen
Sind Wasserschäden durch undichte Regenfallrohre im Gebäude versichert?
Ja, Nässeschäden gelten als versichert, wenn sie durch Leitungswasser entstehen, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Deckt die Versicherung auch geplatzte Regenfallrohre durch Frost ab?
Ja, frostbedingte Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren sind versichert. Auch sonstige Bruchschäden an diesen Rohren sind eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Regenfallrohre außen am Gebäude?
Die hier beschriebene Erweiterung bezieht sich ausdrücklich auf Regenfallrohre, die innerhalb des Gebäudes verlaufen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016