Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung richtet sich die Prämie nach dem Alter des versicherten Gebäudes, weil ältere Gebäude einen anderen Schadenbedarf haben und dadurch andere Beiträge nötig werden. Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Methoden der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik, und zu jedem Hauptfälligkeitstermin wird das dann maßgebliche Gebäudealter für die neue Prämie herangezogen.
Das Gebäudealter hat entscheidenden Einfluss auf den Schadenbedarf und auf die Beiträge, die zur Deckung der Schäden notwendig sind. Deshalb ergeben sich für Gebäude unterschiedlichen Alters unterschiedliche Prämien.
Diese Prämien werden unter Berücksichtigung anerkannter Methoden der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik berechnet.
Zum nächsten Hauptfälligkeitstermin eines jeden Jahres wird das zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Gebäudealter prämienwirksam zur Ermittlung der neuen Prämie herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Weil ältere Gebäude in der Regel einen anderen Schadenbedarf haben, hängt die Höhe der Prämie vom Alter des Gebäudes ab. Jedes Jahr zum Hauptfälligkeitstermin wird das dann maßgebliche Gebäudealter berücksichtigt und daraus die neue Prämie ermittelt. Die Berechnung stützt sich dabei auf anerkannte Methoden der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Häufige Fragen
Warum steigt die Prämie mit dem Alter des Gebäudes?
Das Gebäudealter beeinflusst den Schadenbedarf und die zur Deckung der Schäden notwendigen Beiträge. Deshalb ergeben sich für Gebäude unterschiedlichen Alters unterschiedliche Prämien.
Wann wird das Gebäudealter für die Prämie neu berücksichtigt?
Zum nächsten Hauptfälligkeitstermin eines jeden Jahres wird das dann maßgebliche Gebäudealter prämienwirksam zur Ermittlung der neuen Prämie herangezogen.
Nach welchen Grundlagen werden die Prämien berechnet?
Die Prämien werden unter Berücksichtigung anerkannter Methoden der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik berechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016