Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Schäden an versicherten Sachen abgedeckt, die durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, etwa durch Kontamination und Aktivierung – vorausgesetzt, sie sind die Folge eines versicherten Schadenereignisses. Nicht erfasst sind hingegen radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses entstehen. Voraussetzung ist, dass die Schäden durch radioaktive Isotope verursacht werden, die auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhanden sind oder verwendet werden. Erfasst sind insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen durch radioaktive Isotope beschädigt, die auf dem Grundstück des Versicherungsorts betriebsbedingt vorhanden sind oder genutzt werden, besteht dafür Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Schaden Folge eines versicherten Schadenereignisses ist; dazu zählen insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Für radioaktive Isotope von Kernreaktoren gilt dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Isotope über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Ja, eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines versicherten Schadenereignisses durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung.
Gilt der Schutz auch für radioaktive Isotope von Kernreaktoren?
Nein, für radioaktive Isotope von Kernreaktoren gilt dieser Versicherungsschutz nicht.
Welche Voraussetzung muss für den Einschluss erfüllt sein?
Der Schaden muss die Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses sein, und die radioaktiven Isotope müssen betriebsbedingt auf dem Grundstück des Versicherungsorts vorhanden sein oder verwendet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016