Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind auch Nutzwärmeschäden mitversichert – also Schäden, die andernfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen wären. Durch diese besondere Regelung wird der zuvor genannte Ausschluss aufgehoben, sodass die dort bezeichneten Schäden ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen sind.
Abweichend von der Regelung zu Nutzwärmeschäden sind auch die dort bezeichneten Schäden versichert.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz um sogenannte Nutzwärmeschäden. Schäden, die nach der Grundregelung eigentlich vom Versicherungsschutz ausgenommen wären, sind hier ausdrücklich mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Nutzwärmeschäden mitversichert?
Ja, Nutzwärmeschäden sind ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen.
Was bewirkt diese Regelung gegenüber der Grundregelung?
Sie weicht von der Grundregelung ab und schließt die dort bezeichneten Schäden abweichend davon in den Versicherungsschutz ein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016