Seng- und Schmorschäden am Wohngebäude sind bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, auch wenn sie nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000 Euro begrenzt und erfolgt zum Zeitwert.
Versichert sind auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000,- € begrenzt.
Entschädigt wird der Zeitwert nach den dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Auch Schäden durch Sengen oder Schmoren sind mitversichert, selbst wenn kein Brand, Blitzschlag, keine Explosion oder Implosion dahintersteckt. Für solche Schäden gibt es je Versicherungsfall höchstens 6.000 Euro. Erstattet wird dabei der Zeitwert.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden ohne Brand versichert?
Ja, versichert sind auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Seng- und Schmorschäden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000 Euro begrenzt.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Entschädigt wird der Zeitwert gemäß den dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016