Wer bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung prämienrelevante Merkmale schuldhaft falsch angibt, muss damit rechnen, dass der Versicherer für das erste Versicherungsjahr das Doppelte der eigentlich fälligen Prämie verlangen kann. Als prämienrelevant gelten unter anderem Baujahr, Vorschäden der letzten fünf Jahre, Gebäudeart, Bauartklasse sowie die Frage, ob das Objekt ständig bewohnt wird.
Werden prämienrelevante Merkmale schuldhaft falsch angegeben, kann der Versicherer für das erste Versicherungsjahr das Doppelte der Prämie verlangen. Maßgeblich ist dabei die Prämie, die bei richtiger Einstufung hätte erhoben werden müssen.
Als prämienrelevant gelten insbesondere:
- das Baujahr
- die Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren (in Abhängigkeit der betroffenen Gefahr)
- die Gebäudeart
- die Bauartklasse
- ob das Objekt ständig oder nicht ständig durch den Versicherungsnehmer selbst oder andere Personen bewohnt wird
Was bedeutet das konkret?
Gibt man bei Vertragsabschluss Angaben, die für die Prämienberechnung wichtig sind, schuldhaft falsch an, darf der Versicherer für das erste Versicherungsjahr die doppelte Prämie verlangen. Grundlage ist die Prämie, die bei korrekten Angaben angefallen wäre. Zu den wichtigen Angaben zählen etwa das Baujahr, frühere Schäden, die Gebäude- und Bauart sowie die Art der Nutzung des Objekts.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich für die Prämie wichtige Angaben falsch mache?
Bei schuldhaft falschen Angaben zu prämienrelevanten Merkmalen kann der Versicherer für das erste Versicherungsjahr das Doppelte der Prämie verlangen, die bei richtiger Einstufung fällig gewesen wäre.
Welche Angaben gelten als prämienrelevant?
Prämienrelevant sind insbesondere das Baujahr, die Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren (abhängig von der betroffenen Gefahr), die Gebäudeart, die Bauartklasse sowie ob das Objekt ständig oder nicht ständig bewohnt wird.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die doppelte Prämie?
Die doppelte Prämie kann der Versicherer für das erste Versicherungsjahr verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016