Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung ist auch die Beseitigung von Rohrverstopfungen mitversichert – dazu zählen allgemeine Rohrverstopfungen sowie Verstopfungen in Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude und auf dem Versicherungsgrundstück nach einem mitversicherten Leitungswasserschaden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt, und es wird ein zusätzlicher Selbstbehalt von 250 Euro abgezogen.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen gilt die Beseitigung folgender Verstopfungen als mitversichert:
- Rohrverstopfungen
- Rohrverstopfungen in Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück nach einem mitversicherten LW-Schaden
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- € begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 250,- € gekürzt.
Der Selbstbehalt gilt zusätzlich zu einem vertraglich vereinbarten Selbstbetrag.
Was bedeutet das konkret?
Die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen sind in diesem Umfang mitversichert. Das umfasst allgemeine Rohrverstopfungen sowie Verstopfungen in Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude und auf dem Versicherungsgrundstück, wenn zuvor ein mitversicherter Leitungswasserschaden vorlag. Pro Versicherungsfall zahlt der Versicherer höchstens 2.500 Euro und zieht davon einen Selbstbehalt von 250 Euro ab. Dieser Selbstbehalt kommt zu einem eventuell schon vereinbarten Selbstbetrag hinzu.
Häufige Fragen
Sind die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung mitversichert?
Ja, die Beseitigung von Rohrverstopfungen ist mitversichert. Ebenso mitversichert sind Rohrverstopfungen in Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück nach einem mitversicherten Leitungswasserschaden.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei einer Rohrverstopfung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- € begrenzt.
Welcher Selbstbehalt gilt bei einer Rohrverstopfung?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 250,- € gekürzt. Dieser Selbstbehalt gilt zusätzlich zu einem vertraglich vereinbarten Selbstbetrag.
Gilt der Selbstbehalt zusätzlich zu einem bereits vereinbarten Selbstbetrag?
Ja, der Selbstbehalt von 250,- € gilt zusätzlich zu einem vertraglich vereinbarten Selbstbetrag.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016