Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen, mitversichert – abweichend von der Grundregelung. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen sind abweichend von der Grundregelung mitversichert.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 25.000,- € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen nach einem Schaden zusätzliche Kosten, weil Behörden bestimmte Auflagen machen, übernimmt der Versicherer diese Mehrkosten mit. Für diese Leistung gilt jedoch eine Obergrenze: Pro Versicherungsfall werden höchstens 25.000 Euro erstattet, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind zusätzliche Kosten durch behördliche Auflagen abgedeckt?
Ja, Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen sind mitversichert, abweichend von der sonst geltenden Grundregelung.
Wie hoch ist die Erstattung für solche Mehrkosten maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 Euro begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kann von der Entschädigungsgrenze von 25.000 Euro abgewichen werden?
Ja, die Begrenzung von 25.000 Euro je Versicherungsfall gilt nur, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016