Wer nach einem Schaden eine Sache nicht mehr im alten technischen Zustand ersetzen kann, ist bei der GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung durch die Entschädigung bei technischem Fortschritt abgesichert: Ersetzt wird dann ein Gerät oder eine Anlage mit den zum Schadenzeitpunkt üblichen Standardmerkmalen, sofern die Versicherungssumme reicht und die Entschädigung 110 % des Versicherungswertes nicht übersteigt.
Kann eine versicherte Sache im Versicherungsfall nicht mehr in ihrem bisherigen technischen Zustand hergestellt oder ersetzt werden, wird der technische Fortschritt der versicherten Sache mit entschädigt. In diesem Fall leistet der Versicherer über den Ersatz eines Gerätes oder einer Anlage gleicher Art und Güte hinaus Entschädigung mit den zum Zeitpunkt des Schadenseintritts üblichen Standardmerkmalen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungssumme der versicherten Sache für die Wiederbeschaffung der Nachfolgegeneration ausreicht.
Die Entschädigung ist pro versicherte Sache insgesamt auf 110 % des für diese Sache gültigen Versicherungswertes begrenzt.
Die Versicherungssumme der jeweiligen Gruppe stellt jeweils die maximale Entschädigung dar.
Was bedeutet das konkret?
Lässt sich ein beschädigter Gegenstand nicht mehr in genau demselben technischen Stand beschaffen, übernimmt der Versicherer auch die technisch weiterentwickelte Nachfolgeversion mit den zum Schadenzeitpunkt üblichen Standardmerkmalen. Das gilt aber nur, wenn die vereinbarte Versicherungssumme für diese Nachfolgegeneration ausreicht. Die Erstattung ist je Sache auf 110 % des Versicherungswertes gedeckelt, und die Versicherungssumme der jeweiligen Gruppe bildet die Obergrenze der Entschädigung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein beschädigtes Gerät technisch nicht mehr erhältlich ist?
Dann wird der technische Fortschritt mit entschädigt. Über den Ersatz eines Gerätes gleicher Art und Güte hinaus erfolgt die Entschädigung mit den zum Zeitpunkt des Schadenseintritts üblichen Standardmerkmalen.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung der Nachfolgegeneration erfüllt sein?
Die Versicherungssumme der versicherten Sache muss für die Wiederbeschaffung der Nachfolgegeneration ausreichen.
Bis zu welcher Höhe wird pro Sache entschädigt?
Die Entschädigung ist pro versicherte Sache insgesamt auf 110 % des für diese Sache gültigen Versicherungswertes begrenzt. Zusätzlich stellt die Versicherungssumme der jeweiligen Gruppe die maximale Entschädigung dar.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016