Bei einem Fehlalarm eines Rauchmelders übernimmt die GVO Versicherung in ihrer Wohngebäudeversicherung die notwendigen und nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes. Diese Leistung ist eine Erweiterung des vereinbarten Versicherungsschutzes und pro Versicherungsfall auf 10.000 Euro begrenzt.
In Erweiterung des vereinbarten Versicherungsschutzes ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für einen Fehlalarm des Rauchmelders. Erstattet werden dabei die nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000,- €.
Was bedeutet das konkret?
Löst ein Rauchmelder einen Fehlalarm aus und rückt daraufhin die Feuerwehr an, übernimmt der Versicherer die dafür notwendigen und nachgewiesenen Einsatzkosten. Diese Leistung ergänzt den bestehenden Versicherungsschutz. Pro Versicherungsfall wird höchstens ein Betrag von 10.000 Euro erstattet.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem Fehlalarm des Rauchmelders übernommen?
Übernommen werden die notwendigen und nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes, der durch einen Fehlalarm des Rauchmelders ausgelöst wurde.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 Euro begrenzt.
Muss ich die Kosten des Feuerwehreinsatzes belegen?
Ja, ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016